Die gemeinnützige Aktiengesellschaft unterscheidet sich im Grundsatz nicht von einer herkömmlichen AG. Auch hier werden Aktien ausgegeben, durch deren Kauf Investoren sich am Unternehmen beteiligen können. Auch hier ist die Einrichtung eines Aufsichtsrats erforderlich, der als Kontrollorgan des Vorstands fungiert. Einmal im Jahr muss außerdem eine Hauptversammlung einberufen werden, um die Aktionäre über die Unternehmensentwicklung zu informieren, die Satzung zu ändern oder auch den Vorstand zu entlasten. Wie bei der gewinnorientierten Schwester liegt das Grundkapital bei 50.000 Euro. Ein zentraler Unterschied besteht jedoch: Eine gemeinnützige Aktiengesellschaft darf keine Dividenden ausschütten. Schließlich soll der Fokus der Aktionäre nicht auf finanziellen Gewinnen liegen.
Die gAG – alles außer Dividende
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