Gemeinnützige Stiftungen profitieren in Deutschland von steuerlichen Privilegien, die ihre Handlungsfähigkeit stärken. So sind sie weitgehend von Körperschaft-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer befreit. Doch auch für sie ist das Thema damit nicht abgehakt. „Wer zum Beispiel die Melde- und Erklärungspflichten nicht ernst nimmt – etwa bei verspäteten Steuererklärungen oder ungenauer Mittelverwendung –, muss mit ernsten steuerlichen Konsequenzen rechnen“, warnt Thomas Krönauer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei RSM Ebner Stolz.
Vorsicht, Falle!
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