Ein Unternehmer, der sein Vermögen dosiert an seine Nachkommen ausschütten möchte, kann in Deutschland eine Familienstiftung nutzen. In der Schweiz gestaltet sich dies jedoch komplizierter. Sogenannte Unterhaltsstiftungen, die den Unterhalt der Nachkommen sichern sollen, sind dort faktisch verboten. Anfang des 20. Jahrhunderts galten sie in der Schweiz als veraltet und feudal. Man hielt es für undemokratisch, Familienvermögen ohne Bedingungen an Erben weiterzugeben und deren Unterhalt zu finanzieren. Zudem befürchtete man, dass die Nachkommen sich aufgrund der finanziellen Absicherung nicht mehr anstrengen würden. Das Schweizer Zivilgesetzbuch von 1912 legte daher fest, dass Ausschüttungen an Nachkommen über eine Stiftung nur in bestimmten Situationen erfolgen dürfen: zur Erziehung, zur Ausstattung, zur Unterstützung oder zu ähnlichen Zwecken.
Familienstiftung: Schweiz ringt um Vehikel zum Vermögensschutz
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