Bündnis Sahra Wagenknecht gründet parteinahe Stiftung 

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat eine parteinahe Stiftung gegründet. Bei der „Stiftung für Frieden, Vernunft und Gerechtigkeit“ handelt es sich rechtlich um einen Verein – wie auch bei allen anderen parteinahen Stiftungen in Deutschlandm mit Ausnahme der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Der Stiftungsname greift das Motto der Partei um Ex-Linken-Politikerin Wagenknecht auf: Das BSW heißt vollständig „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“. 

Klarer Themenschwerpunkt

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) steht die Eintragung noch aus. Die Organisation soll „unter anderem ‚die Zusammenhänge von innerstaatlichen sowie zwischenstaatlichen Konflikten und die Beendigung dieser‘ erforschen, ‚Konzepte der Konfliktbeseitigung und zur Entmilitarisierung‘ entwickeln und ‚Szenarien zu einem Ausstieg aus Konflikten in allen Eskalationsstufen‘ erarbeiten“. Auch typische Ziele parteinaher Stiftung seien in der Satzung angeführt, so die F.A.Z., darunter „politische Bildung im In- und Ausland, die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung von einzelnen Personen sowie Unterstützung für entwicklungspolitische Projekte“. 

Die Mitgliederzahl des Vereins ist demnach auf 48 begrenzt. Zu den Gründungsmitgliedern gehört neben Sahra Wagenknecht und ihrem Ehemann Oskar Lafontaine unter anderem auch Unternehmer und BSW-Schatzmeister Ralph Suikat.  

Langer Weg zur Finanzierung

Finanzierung mit öffentlichen Geldern hat die neue Stiftung in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Die mit der jeweiligen Stiftung verbundene Partei muss in der dritten Legislaturperiode in Fraktionsstärke dem Bundestag angehören, damit Gelder fließen. 2023 lag der Wert bei insgesamt knapp 700 Millionen Euro. 

Die Regelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 zurück. Es gab Klägern im Namen der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung recht, die eine gesetzliche Festlegung forderten. Zuvor hatten die Parteien die Vergabe untereinander im Konsens vereinbart. Infolge des Urteils wurde das Stiftungsfinanzierungsgesetz erarbeitet. Es erhöht die Frist von zwei auf drei Legislaturperioden und spricht – als Zugeständnis an die FDP – die Förderung auch dann zu, wenn eine Partei für eine Legislaturperiode nicht im Bundestag vertreten sein sollte. Bei Wahlumfragen im Januar lag das BSW zwischen vier und 6,5 Prozent.