Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen der Vermittler des insolventen Goldhändlers Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zur Zahlung der Einlagen einer geschädigten Anlegerin im Umfang von 20.000 EUR plus Gerichts- und Rechtsanwaltskosten verurteilt. Das berichtete die gestern die Hamburger Kanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte. Der Vermittler habe seine Pflichten aus dem Beratungsverhältnis verletzt, so das Nürnberger Landgericht. Er hätte erkennen müssen, dass die BWF-Stiftung ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern nicht mehr nachkommen kann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Jahrelang verkaufte die BWF-Stiftung über Vermittler Gold und versprach den Anlegern, das gezahlte Kapital plus Zinsen zurückzuzahlen. Insgesamt investierten etwa 6.500 Anleger rund 48 Mio EUR. Das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft wurde nach Angaben der Hamburger Anlegeranwalt Matthias Gröpper nie genehmigt. Nachdem das Geschäft der Stiftung im vergangenen Jahr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten worden war, war bekannt geworden, dass es sich bei den Beständen größtenteils um Falschgold handelte. Die Verträge konnten somit nicht abgewickelt werden und die Stiftung wurde insolvent. (DIE STIFTUNG berichtete.)
Das Urteil ist das erste seiner Art und soll Signalwirkung für Vermittler und deren Rechtsanwälte haben, welche sich nach Angaben des Rechtsanwaltes Matthias Gröpper häufig der Haftung gegenüber Anlegern entziehen möchten. Die Kanzlei rät Betroffenen, sich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt über ihre möglichen Chancen beraten zu lassen. Aus dem Insolvenzverfahren sei nur die Rückzahlung geringer Teile der Einsätze zu erwarten und das eventuell erst in mehreren Jahren.
