VolkswagenStiftung

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Die VolkswagenStiftung hat sich das Ziel gesetzt, wissenschaftliche und zukunftsträchtige Einrichtungen zu fördern. Sie ist nicht im Besitz des gleichnamigen Autoherstellers, wie der Name vermuten lässt, sondern gehört der Bundrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen. Ihr Stiftungskapital beträgt aktuell (Stand 02/2015) etwa 2,9 Milliarden Euro.

Entstehung

Die Gründung der seit 1962 bestehenden Stiftung geht auf die nicht eindeutigen Eigentumsverhältnisse des Volkswagenwerkes zurück. Dieses wurde von der Bundesrepublik und dem Land Niedersachsen 1961 geregelt, wobei in diesem Zusammenhang die Einrichtung der bis heute bestehenden Volkswagenstiftung beschlossen wurde. Sie wurde finanziell durch die Umwandlung des damaligen Konzerns in eine Aktiengesellschaft ausgestattet, indem 60 Prozent der Anteile am Markt platziert wurden.

Aufbau

Der Sitz der Volkswagenstiftung ist Hannover. An der Verwaltungsspitze steht ein Generalsekretär. Dieser arbeitet mit zur Zeit etwa 90 Mitarbeitern zusammen, die Aufgaben rund um die Gebiete Förderung, Vermögensanlage und Verwaltung erledigen. Dem Generalsekretär ist ein Kuratorium zur Seite gestellt, das 14 Mitglieder umfasst. Diese werden auf fünf Jahre von der Bundesregierung und der Niedersächsischen Landeregierung berufen. Eine Berufung ist nur ein Mal erneut möglich. Beide bestellen je sieben Mitglieder, wobei deren Vorsitzender von dem Land Niedersachsen bestimmt wird. Das Kuratorium ist Beschlussorgan für eine Förderung. Zudem besteht noch ein Vermögenbeirat, der die Jahresrechnungsprüfung durchführt und bei der Form der Vermögensanlage berät.

Förderung

Seit dem Gründungsjahr wurden über 30.000 Projekte mit einem Finanzvolumen von mehr als vier Milliarden Euro gefördert. Die Bedingungen einer Förderung sind über die Website volkswagenstiftung.de einsehbar. Dort ist auch ex negativo ersichtlich, was nicht förderungsfähig ist. Demnach werden nicht gefördert: Einzelstipendien, Bildungseinrichtungen, Kongresse, nicht gemeinnützige Zwecke, Privatpersonen und anderes. Die Aufführung einer Negativliste macht allerdings deutlich, dass die Förderung sehr weitreichend ist. Sie erstreckt sich allgemein auf Wissenschaft und Technik, wobei Forschung und Lehre gleichermaßen Berücksichtigung finden. Konkret können die Bereiche Medizin, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften benannt werden. Auch ausländische Institution können eine Förderung erhalten, insofern sie mit deutschen Wissenschaftlern kooperieren. Vor einer Entscheidung durch das Kuratorium werden gewöhnlich externe Fachleute mit Gutachten beauftragt, die eine Entscheidungshilfe bieten. Um Transparenz bei der Auswahl herzustellen, finden sich auf der Homepage Hinweise zur Auswahl. Nach einer Förderzusage wird neben inhaltlichen Berichten seitens der geförderten Institutionen nach Abschluss eine Abrechnung verlangt. Eine wissenschaftlich Veröffentlichung zum Themenkreis, auf die sich die Fördermaßnahme bezieht, wird ebenso erwartet.

Förderangebot der VolkswagenStiftung