Dass Anlageentscheidungen über die finanzielle Rendite hinausgehen, ist längst etabliert. Nicht regulierte Investoren sind frei in der Wahl, gegebenenfalls auch auf Performance zu verzichten, um ein Thema zu befördern – doch wie ist die Lage bei Stiftungen, die sich an ihre Satzung halten müssen? Dürfen sie gewissermaßen den Zweck in Teilen durch Investitionen erfüllen, wenn so die Erträge erwartbar niedriger ausfallen? Das wurde beim Bochumer Stiftungsrechtstag diskutiert.
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