2020 sind in der Schweiz 284 neue Stiftungen entstanden, 210 wurden aufgelöst. Damit wuchs der Sektor um 0,6 Prozent an, so der Schweizer Stiftungsreport 2021. Die Autoren vom Center for Philanthropy Studies, Swiss Foundations und Zentrum für Stiftungsrecht beobachten einen Trend zur kurzfristigen Stiftungsgründung: „Über die Hälfte (52,2 Prozent) der neu gegründeten Stiftungen wurde nach zehn Jahren wieder liquidiert.“ Insgesamt waren demnach Ende 2020 total 13’514 gemeinnützige Stiftungen im Handelsregister eingetragen, wovon sich 139 zur Erstellung der Untersuchung im Liquidationsverfahren befanden.
Stiftungsgründungen bleiben aus ihrer Sicht damit weiterhin attraktiv, wenn auch unter veränderten Vorzeichen, was die Lebensdauer anlangt. Stiftungen würden zunehmend eben nicht mehr für die Ewigkeit angelegt. Zu den Gründen gehören aus Sicht der Autoren unter anderem das Interesse der Stifter, ihr Engagement zu Lebzeiten zu realisieren – etwa in Form einer Verbrauchsstiftung –, aber auch niedrige Zinsen, die gerade bei kleinen Stiftungen zu knappen Erträgen führten. Die Zahl der Neugründungen liegt nach einem zwischenzeitlichen Auf- und Abstieg wieder in etwa auf dem Niveau von 1997, das Nettowachstum auf dem tiefsten Punkt der vergangenen zehn Jahre. Die Kantone Appenzell Innerrhoden (5,6 Prozent), Zug (4,1 Prozent) und Schwyz (2,8 Prozent) weisen die höchsten Nettozunahmen auf.
Stiftungsreport 2021 widmet sich Impact Investing
Das durchschnittliche Anlageportfolio von Stiftungen besteht laut Stiftungsreport 2021 zum grössten Teil aus Aktien und Obligationen. Viele Stiftungen orientierten sich bei der Auswahl an der sozialen oder ökologischen Wirkung oder wenden Nachhaltigkeitskriterien wie ESG-Kriterien an, so Prof. Georg von Schnurbein. Mittels Impact Investing kann somit nebst der eigentlichen Fördertätigkeit mehr gesellschaftlicher Nutzen erzielt werden. Schweizer Stiftungen hätten dieses Potential erkannt und können „im Vergleich zu staatlichen Instanzen ihr Vermögen flexibler und riskanter anlegen und so zunehmend auf moderne Investitionsmodelle mit gemeinnütziger Wirkung setzen“, so die Verfasser über das Schwerpunktthema, mit dem sich mehrere Gastautoren beschäftigen. „Wenn Stiftungen als gesellschaftliche Akteure ernst genommen werden wollen, dann müssen sie ihre Möglichkeiten und Mittel jetzt ausschöpfen: mutig, kreativ, mit neuen Instrumenten – und über das übliche Mass hinaus“, fordert etwa Simon Sommer, Co-CEO der Jacobs Foundation. Dazu passt der neue, vierte Grundsatz des Swiss Foundation Codes 2021 zu gesellschaftlicher Verantwortung, den von Schnurbein bespricht: „Die Stiftung entwickelt ihre Organisation und Aktivitäten gemäss den Anforderungen der Zeit.“ Weitere Themen und Trends sind unter anderem Umgang mit Digitialisierung und Coronakrise.
Regelungsbedarf im Stiftungsrecht
Die Rechtslage erfährt im Stiftungsreport eine kritische Betrachtung. So kommt das Zentrum für Stiftungsrecht der Universität Zürich nach einer Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zur parlamentarischen Initiative Luginbühl zum Schluss, „dass sich die drastische Reduzierung der Gesetzesvorlage nicht mit dem Tenor der kantonalen Stellungnahmen“ decke. Gerade Aspekte, die im Vernehmlassungsverfahren als kontrovers aufgefasst und deshalb gestrichen worden seien, hätten als Basis für notwendige Diskussionen gedient. Die klarere Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde wurde etwa von 14 Kantonen grundsätzlich begrüsst und die restlichen Kantone standen nur den konkreten Formulierungen, aber nicht dem Anliegen per se kritisch gegenüber. Folglich werden viele Punkte ungeklärt und das Bedürfnis nach einheitlichen und zeitgemässen Lösungen im Stiftungswesen bestehen bleiben. Dies sei problematisch, weil das liberale Stiftungsrecht von Behörden und Gerichten häufig zulasten von Stiftern und Stiftungen interpretiert werde.