Nach der zum 1.7.2023 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Regelung des materiellen Stiftungsrechts im BGB können die Landesstiftungsgesetze als reine Zuständigkeits- und Aufsichtsgesetze lediglich die für die staatliche Stiftungsaufsicht erforderlichen Instrumente regeln und die für ihren Einsatz zuständigen Behörden festlegen. Leider sieht es derzeit nicht danach aus, dass die Bundesländer die Chance für eine durchgreifende Reform des Landesstiftungsrechts ergreifen. Vielmehr zeigen die inzwischen verabschiedeten neuen Landesstiftungsgesetze und die vorliegenden Entwürfe in ihren Detailregelungen, dass der landesstiftungsrechtliche „Flickenteppich“ künftig sogar noch unübersichtlicher werden könnte.
STIFTUNGSRECHT AKTUELL: Wird die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts durch die Länder konterkariert?
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