Der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung damit beauftragt, die Finanzierung von Start-ups „landeseigene Einrichtungen, insbesondere vom Freistaat (mit-)gegründete Stiftungen“ zu prüfen. Das geht aus dem Protokoll der Plenarsitzung von 23. Juli 2025 hervor. Der Landtag nahm den Antrag der Regierungskoalition von CSU und Freien Wählern einstimmig an. Die Staatsregierung hat nun den Auftrag zu klären, „wie dazu Anlagevorschriften für Kapitalsammelstellen und Stiftungen so geändert werden können, dass Anlagen in Start-ups möglich werden“.
Ziel des angenommenen Antrags ist es, diese Organisationen „durch die Staatsregierung“ dazu zu bewegen, „einen Teil ihres Kapitals in Venture-Capital-Fonds oder in Venture-Capital-Dachfonds zu investieren“. Um das Risiko zu minimieren, solle eine breite Streuung über verschiedene Fonds und Dachfonds erfolgen. Bei der Auswahl der Fonds solle zudem sichergestellt werden, dass es deutsche bzw. europäische Fonds sind und dabei bayerische Start-ups ausreichend berücksichtigt sind.
Die Brücke zu privaten Stiftungen schlägt die Antragsbegründung. Sie spricht auch davon, dass „ein niedriger einstelliger Prozentsatz (1 bis 5 Prozent) des Stiftungskapitals verwendet werden“ sollte, „um dem Risikoprofil von Stiftungen gerecht zu werden“.
Start-up-Investitionen sind auf der Kapitalanlageseite grundsätzlich bereits möglich. Das im BGB vereinheitlichte Stiftungsrecht macht hierzu keine Vorgaben. Gerade manche kapitalstarke Stiftungen mischen diesen Anlagetyp bereits in kleinen Mengen bei.
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Stefan Dworschak ist Chefredakteur von DIE STIFTUNG. Zuvor war er nach einem Magisterstudium der Anglistik, Philosophie und Romanistik mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt an den Universitäten Heidelberg und Sheffield in der Mantel- sowie Lokalredaktion einer Tageszeitung tätig.

