Das Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 markiert einen Wendepunkt im deutschen Stiftungswesen. Die Liste der nicht unumstrittenen Änderungen ist lang und soll auch einer Evaluation unterliegen. Ein wesentlicher Punkt der Reform steht allerdings noch aus: die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters. Für das Register hatte sich mitunter der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft eingesetzt. Für Mark Pawlytta, Rechtsanwalt bei KPMG Law und Ansprechpartner der CDU-Bundestagsfraktion für die Stiftungsrechtsreform, ist das Register eine wichtige Neuerung.
Stiftungsregister – Der lange Weg zur digitalen Ordnung
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