Zeitnahe Mittelverwendung und Co.: Koalition geht Altlasten an

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Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Körperschaften erhält neue Vorgaben: Künftig greift sie ab einer Einnahmenhöhe von 100.000 Euro pro Jahr. Das sieht der Referentenentwurf eines Steuerungsänderungsgesetzes 2025 vor. Seit 2020 lag die Grenze bei 45.000 Euro. Ab dieser Grenze mussten gemeinnützige Organisationen bislang Einnahmen wie Erträge und Spenden binnen zwei Jahren einsetzen.

Überraschung im Sommer vor dem Ampelende

Damit ist die einst geplante völlige Streichung der zeitnahen Mittelverwendung Geschichte: Der Referentenentwurf zum zweiten Jahressteuergesetz 2024 hatte mit dem geplanten Wegfall überrascht. Als das Gesetz im Dezember 2024 durch den Bundestag ging, war der Konsens der inzwischen zerbrochenen Regierung aus SPD, Grünen und FDP gestrichen.

Die Marke von 100.000 Euro im aktuellen Entwurf, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgehalten ist, entspricht dem Gegenvorschlag des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, der sich gegen den Wegfall ausgesprochen hatte.

Mehr fürs Ehrenamt und weniger Bürokratie

Auch weitere Änderungen sind im Koalitionspapier festgehalten. So etwa Aufnahme des E-Sports in die Abgabenordnung und die Anhebung der Pauschale für Übungsleiter und Ehrenamt sowie eine Einnahmengrenze für die Sphärenzuordnung.

Die Pauschalen steigen von 3.000 auf 3.300 Euro beziehungsweise von 840 auf 960 Euro. Dass E-Sport gemeinnützig werden soll, ist bereits seit längerer Zeit in der Diskussion – und fehlte zur Überraschung von E-Sport-Verbandsvertretern im Referentenentwurf zum zweiten Jahressteuergesetz 2024.

50.000 Euro sind bei zwei Neuregelungen für gemeinnützige Organisation die Grenze: Zum einen für den Verzicht auf die Zuordnung der Einnahmen zu einer der vier steuerlichen Sphären ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb sowie wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Zum anderen als Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Steuerunschädliche Sonnenenergie

Entbürokratisierungsabsicht steckt auch hinter der Regelung, dass Photovoltaikanlagen und andere Installationen im Bereich der erneuerbaren Energie für gemeinnützige Organisationen steuerlich unschädlich sein sollen.

Der Haushalt soll am 18. September durch den Bundestag beschlossen werden. Im Anschluss geht es dann an den Haushalt 2026.