Drittes Gutachten: Auflösung der Klimastiftung nicht möglich

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Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV kann aktuell nicht aufgelöst werden: Zu diesem Urteil kommt der Sonderbeauftragte des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. Der Rechtsanwalt Andreas Urban hat im Auftrag der Landtagspräsidentin ein weiteres Gutachten zu dieser Frage vorgelegt.

„Nur noch Umwelt- und Klimaschutz“

Urbans zentrales Argument ist die Kappung des Bezugs zu Nord Stream 2 in Form einer Satzungsänderung – auch der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, dessen Zweck die Vollendung der gleichnamigen Gaspipeline und die Vermeidung von US-Sanktionen war, ist inzwischen abgewickelt. „Wir haben jetzt eine Stiftung, deren Zweck nur noch Umwelt- und Klimaschutz ist“, so der Düsseldorfer Anwalt gegenüber dem NDR. Mögliche Gründe wie eine zu geringe Kapitalausstattung oder die Herkunft des Geldes greifen seiner Ansicht nach aktuell nicht. Mit dem derzeitigen Stiftungsvermögen von 16 Millionen Euro sei die Arbeit möglich, auch sei die Zahlung von Nord Stream 2 vor Russlands Angriff auf die Ukraine erfolgt, das Geld daher verwendbar. Die Zukunft des Stiftungsvermögens ist allerdings ungewiss. Laut einem Urteil des Finanzgerichts Greifswald muss die nicht gemeinnützige Stiftung auf das Geld der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 Schenkungssteuer zahlen – was der Hälfte der anfangs rund 20 Millionen Euro entspräche. Der Vorstand hat bereits angekündigt, in Revision am Bundesfinanzhof zu gehen.

Rücktritt vom Rücktritt

Das neue Gutachten ist ein weiterer Abschnitt im Ringen zwischen Landesregierung und Stiftungsvorstand. Der Landtag hatte im März 2022 beschlossen, dass die Stiftung aufgelöst werden solle. Der Stiftungsvorstand um Erwin Sellering (SPD), Amtsvorgänger und Parteifreund von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, widersprach diesem Ergebnis und legte ebenso ein Gutachten vor wie die Landesregierung.

Einer zwischenzeitlichen Einigung zwischen Vorstand und Staatskanzlei über eine Auflösung durch das Führungsgremium aus dem März 2023 erteilte der Vorstand im Juni 2023 überraschend eine Absage. Die Auflösung sei nicht mehr rechtssicher möglich, man würde rechtsbrüchig, sollte man die Abmachung erfüllen, so Sellering. Schließlich verfüge die Stiftung über ausreichend Mittel und Projekte. Diese Lesart hat der Sonderbeauftrage Urban nun bestätigt. Die Stiftung berichtet regelmäßig über ihre Aktivitäten, unter anderem zu Seegras.