Es geht um rund zehn Millionen Euro: So hoch fällt der Betrag aus, den die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV als Schenkungssteuer entrichten muss. Das Finanzgericht Greifswald hat entschieden, dass eine Schenkung der Nord Stream 2 AG nach der Gründung nicht steuerfrei war. Die Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom hatte der Stiftung nach Gründung 20 Millionen Euro überwiesen – zusätzlich zum Grundstockvermögen in Höhe von 200.000 Euro, das die Stifterin, das Land Mecklenburg-Vorpommern, eingelegt hatte. Die Klimastiftung ist nicht gemeinnützig.
Nicht gemeinnützig, aber steuerbefreit?
Mit dem Urteil stützt das Finanzgericht den Bescheid des Finanzamts Ribnitz-Damgarten, gegen den Stiftungsvorstandschef Erwin Sellering geklagt hatte. „Es ist ein Ergebnis, mit dem wir nicht gerechnet haben“, zitiert der NDR den früheren Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Parteifreund und Vorgänger Manuela Schwesigs (SPD). „Wir sind nach dem Gesetz steuerbefreit, wenn die Gelder von Nord Stream 2 ausschließlich Zwecken des Landes dienten.“ Sellering kündigte an, Revision gegen das Urteil ein zulegen.
Weiteres Kapitel im Streit um Stiftungsende
Hintergrund des Urteils ist ein Streit zwischen Landesregierung und Stiftungsvorstand über die Zukunft der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV. Sie war Anfang Januar 2021 im Wesentlichen gegründet worden, um die Fertigstellung Gas-Pipeline Nord Stream 2 vor möglichen Sanktionen der Vereinigten Staaten zu schützen. Hierfür verfügte sie über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der nach Russlands Angriff auf die Ukraine abgewickelt wurde. Nach Kriegsbeginn begannen Versuche der Landesregierung, die Stiftung zu beenden. Zu dieser Frage sind zwei Gutachten entstanden. Eine Einigung mit dem dreiköpfigen Stiftungsvorstand um Erwin Sellering ist gescheitert. Das Gremium hat inzwischen einen Rücktritt vom geplanten Rücktritt erklärt. Ein Untersuchungsausschuss soll das Geschehen um die Entstehung klären, insbesondere mit Blick auf den Einfluss Russlands.
Sollte der Bundesfinanzhof in München das aktuelle Urteil bestätigen, blieben der Stiftung noch zehn Millionen Euro, aus denen die die Kosten der gemeinwohlorientierten Projekte zu tragen wären. Die Stiftung betreibt eine fünfköpfige Geschäftsstelle und unterstützt unter anderem Projekte zu Seegraswiesen in der Ostsee, Schulgärten und Moorschutz.
