Ein Vermögen zu vererben, kann ähnlich anspruchsvoll sein, wie es aufzubauen. In der Beratung gilt es daher zunächst, die Grundlagen zusammenzutragen. Ohne eine umfassende Bestandsaufnahme sind komplexe Wechselwirkungen zwischen den Vermögenswerten nicht zu erkennen. Nur auf dieser Basis lassen sich jedoch umsetzungsfähige Lösungen entwickeln und die Losung „Vermögen schaffen, mehren, erhalten und weitergeben“ erfüllen. Zwei Beispiele zeigen mögliche Ansätze:
- Der Erblasser hinterlässt seiner Ehefrau und den zwei erwachsenen Kindern ein umfassendes privates Immobilienvermögen und wenig Liquidität. Damit einher geht der Wunsch, alle drei versorgt zu wissen.
Diese Konstellation schien auf den ersten Blick einfach, aber die Familienmitglieder waren sich nicht einig. Darüber hinaus deutete das handschriftliche Testament darauf hin, dass dem Erblasser zum Erhalt des Vermögens die Gründung einer Stiftung vorschwebte.
Er hatte in einer deutschen Großstadt ein umfangreiches Immobilienvermögen zusammengekauft und mit viel Expertise wertsteigernd renoviert – größtenteils fremdfinanziert, es müssen also Darlehen zurückgeführt werden. Nach seinem Tod galt es zunächst, sämtliche Bestandteile des Eigentums in einer Vermögensbilanz zu strukturieren, um daraus eine Einnahmen- und Ausgabenanalyse abzuleiten. In seinem Testament hatte der Erblasser den Wunsch geäußert, dass die Ehefrau und die beiden Kinder ein monatliches Salär aus den Immobilien erhalten sollten. So würde die Substanz erhalten und im Familienbesitz verbleiben.
Die Kinder wiederum wollten die Immobilien verkaufen und wurden in diesem Wunsch von ihrer Mutter unterstützt. Zertifizierte Stiftungs- und Nachlassberater halfen, das Testament entsprechend auszulegen. Gemeinsam mit Juristen und Steuerberatern entwickelte die Familie eine Lösung, die allen Wünschen gerecht wurde: die Gründung einer rechtsfähigen Familienstiftung, um dem Immobilienvermögen einen Rahmen zu geben.
Die Ehefrau und die Kinder erhalten aus der Stiftung eine Rente, die sich gemäß der Inflationsrate regelmäßig anpasst und die mit zunehmender Rückführung der Darlehen zusätzlich erhöht wird. Die genaue Entwicklung wurde aus der Cashflow-Analyse des Immobilienportfolios abgeleitet und mit den Erben abgestimmt. Die Immobilien bleiben also als Paket erhalten, und die Erben sind versorgt. Wenn es keine weiteren Nachkommen gibt, ist mittels einer Öffnungsklausel die Umwandlung von der eigennützigen Familienstiftung in eine gemeinnützige Stiftung vorgesehen.
Bei einem so emotionalen Thema wie Nachfolgeplanung ist es elementar, nicht nur die Zahlen, Daten und Fakten zu kennen, sondern auch die Ziele und Wünsche der Beteiligten. Nur dann lässt sich, ausgehend von den gegebenen Rahmenbedingungen und mithilfe erfahrener Berater, eine für alle akzeptable Lösung entwickeln.
- Zwei potenzielle Erblasser besitzen ein umfangreiches gewerbliches Immobilienvermögen. Die zwei gemeinsamen Kinder haben jeweils ihren Wohnsitz im Ausland.
Die Nachfolgeplanung für gewerblich geprägte Immobilien in einer Kapitalgesellschaft (bspw. GmbH) stellt in einigen Fällen eine größere Herausforderung dar. Durch regelmäßige Abschreibungen der Immobilien und gleichzeitige Wertsteigerung der Immobilien am Markt entstehen stille Reserven. Da in diesem Beispiel die zwei Kinder im Ausland wohnhaft sind, muss ihr Anteil im Falle der Fortführung der Gesellschaft für die sogenannte Wegzugsbesteuerung zunächst in ihr Privatvermögen überführt werden. Die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert ist als Einkommen zu versteuern. Im Anschluss folgt die Versteuerung mit der Erbschaftsteuer. Diese Neuerung bedeutet einen Liquiditätsbedarf zur Zahlung der Steuer ohne neuen Einkünftezufluss durch die Immobilien. Dies sollte mittels Beratung und Planung vermieden werden.
In dieser Situation war der Wohnsitz des Vermögensinhabers entscheidend. Eine Stiftung als rechtlicher Vermögensinhaber der GmbH kann eine gute Idee sein. Die Stiftung hat ihren Sitz in Deutschland, damit kann die Wegzugsbesteuerung vermieden werden. Wenn die Struktur der Vermögenswerte mit ruhiger Hand strategisch entwickelt wurde, lässt sich auch in diesem Fall über die Gründung einer Stiftung und einer entsprechenden Zahlung die Versorgung der Erben gewährleisten.

CFEP, Stiftungsmanager (DSA)
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Stefan Dworschak ist Chefredakteur von DIE STIFTUNG. Zuvor war er nach einem Magisterstudium der Anglistik, Philosophie und Romanistik mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt an den Universitäten Heidelberg und Sheffield in der Mantel- sowie Lokalredaktion einer Tageszeitung tätig.

