Erster Stiftungsstreit bei Aldi Nord entschieden

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In einem Jahre andauernden Machtkampf um den Einfluss bei Aldi Nord haben die Erben des verstorbenen Gründersohnes Berthold Albrecht vor Gericht nun eine empfindliche Niederlage erlitten. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und eine Klage der Witwe Babette Albrecht und der fünf Kinder gegen eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung zurückgewiesen. Diese müssen sich die Macht in der Jakobus-Stiftung künftig mit familienfremden Managern teilen. Da das Gericht eine Revision nicht zuließ, scheint der erste Stiftungsstreit bei Aldi Nord entschieden. Der Anwalt der Albrechts kündigte allerdings gegenüber der F.A.Z. an, eine Nichtzulassungsbeschwerde zu prüfen.

Satzungsänderung löst Stiftungsstreit bei Aldi Nord aus

Zwei Jahre vor seinem Tod hatte Aldi-Nord-Gründersohn Berthold Albrecht die Satzung der Jakobus-Stiftung geändert – zugunsten des Einflusses familienfremder Manager. Der Einfluss seiner Familie sollte begrenzt werden. Babette Albrecht argumentierte in ihrer Klage gegen den Kreis Rendsburg-Eckernförde als zuständige Stiftungsaufsicht, dass ihr Mann im Dezember 2010 krank gewesen sei, sich der Tragweite seiner Entscheidung nicht bewusst gewesen sei und die Satzungsänderung damit unwirksam sei.

Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig haben in diesem Stiftungsstreit bei Aldi Nord die Erben zunächst Recht bekommen – und zwar aus formalen Gründen: Berthold Albrecht hatte für den Stiftungsvorstand Hartmuth Wiesemann, der zu jener Zeit im Krankenhaus lag, die Satzungsänderung mitunterschrieben. Wiesemann trat in dem aktuellen Verfahren als Zeuge auf – und bestätigte, dass alles so seine Richtigkeit hatte. Er habe Albrecht ausdrücklich zur Satzungsänderung bevollmächtigt. Das Oberverwaltungsgericht befand diese Vertretung als rechtlich zulässig.

Aldi Nord: Jakobus-, Markus- und Lukas-Stiftung

Bei Aldi Nord begrüßt man das Urteil. „Die dadurch entstandene Situation der Klarheit sind wichtig für die Zukunftssicherheit der Unternehmensgruppe“, heißt es in einer Stellungnahme des Discouters. Der Gleichklang der Stiftungen sei nun wieder hergestellt. Der Vorstand in allen drei Stiftungen setzt sich jeweils aus zwei Familienmitgliedern, einem Unternehmensvertreter und einem Anwalt zusammen. Das Vermögen von Aldi Nord wird von drei Stiftungen kontrolliert: In der Jakobus-Stiftung haben Babette Albrecht und ihre Kinder das Sagen, in der Markus-Stiftung und der Lukas-Stiftung geben Cäcilie Albrecht, Witwe des Aldi-Gründers und sein Sohn Theo den Ton an.

Wichtige Entscheidungen über Investitionen und strategische Entwicklungen müssen die drei Stiftungen gemeinsam fällen. Doch die Stiftungen sind untereinander allerdings alles andere als eng verbunden, wie ein zweiter, noch anhängiger Rechtsstreit zeigt, in dem die Jakobus-Stiftung Einsicht in die Satzung der Markus-Stiftung begehrt. In erster Instanz wurde eine entsprechende Klage auf Einsichtnahme abgewiesen. Begründung: Die Satzung enthalte schützenswerte Inhalte. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgefordert, diesem die Akten vorzulegen, damit es die Rechtmäßigkeit dieser Verweigerung prüfen könne.