Der künstlerische Wille der 1979 gestorbenen Mäzenin Peggy Guggenheim ist nach Entscheidung eines französischen Gerichts bei der Solomon R. Guggenheim Foundation in den richtigen Händen.
Eine Klage von Nachfahren der aus einer reichen US-amerikanischen Industriellenfamilie stammenden Kunstsammlerin wurde am Mittwoch in Paris abgewiesen. Ein Widerruf der Schenkung sei nicht möglich, entschied das Gericht. Es gebe zudem keine Kündigungsklausel.
Aus Sicht der Kläger entspricht die Arbeit der Stiftung nicht den Wünschen Guggenheims. Die von ihrem Onkel gegründete Stiftung verwaltet das umfangreiche Kunsterbe, das in einem Palast am Canale Grande in Venedig präsentiert wird.
In den Augen eines der Enkel wird die Sammlung zunehmend aus dem Palast gedrängt und der Ort kommerzialisiert. Aus Sicht der Stiftung hat Guggenheim keine Vorgaben über die Präsentation gemacht.
