Gemeinsam Investitionen gestalten

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Ersatz für wegbrechende Zinserträge ohne eigenen Verwaltungsaufwand
Durch die Zugehörigkeit zu einer Investorengemeinschaft für Stiftungen ist es möglich sich ein Investment zu schaffen, das sodann viele Jahre lang die weggebrochenen Rentenerträge ersetzen kann. Die gemeinschaftliche Investition über einen selbst (mit-) gestalteten Fonds inklusive Bewirtschaftung der Immobilien und kaufmännischer Fondsverwaltung hält die Stiftung von eigenem Verwaltungsaufwand frei. Gleichzeitig sorgt eine breite Streuung der Investments auf zahlreiche Standorte und Einzelprojekte dafür, dass das Risiko eines Mietausfalls für jedes Mitglied der Gemeinschaft überschaubar gering bleibt. Die Gestaltung als „Fonds“ mit quotaler Aufteilung des Überschusses auf alle Beteiligten führt dazu, dass ein Mieterwechsel oder gar ein Mietausfall in einem der Vermietungsobjekte innerhalb des gemeinschaftlichen Investments von allen getragen wird. Dies führt zu kalkulierbaren und beständigen Liquiditätszuflüssen für alle Mitglieder der Investorengemeinschaft.

Vor kurzem berichtete die Baden-Württemberg Stiftung, die mit 2,4 Mrd. EUR Stiftungskapital eine der größten Stiftungen in Deutschland ist, über ihre erfolgreichen Projekte, die dank einer hohen Gewichtung von Immobilien-Investitionen auch im derzeit schwierigen Rentenmarktumfeld durchgeführt werden können. Kleinere und mittlere Stiftungen können den gleichen Weg beschreiten, wenn sie sich zusammenschließen und damit ein Investitionsvolumen anbieten, mit dem ein Immobilieninvestment ähnlich kostengünstig, rentabel und breit gestreut wie bei den großen Stiftungen gestaltet werden kann.

Bundesfinanzhof bestätigt Steuerfreiheit
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 25.05.2011 letzte Zweifel beseitigt, wie die Beteiligung an einer „Immobilien-KG“ zu behandeln ist. Wenn sich das Investment der KG ausschließlich auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit gemäß der Definition in § 14 der Abgabenordnung begrenzt, ist die Steuerfreiheit der Beteiligungserträge nicht in Frage gestellt. Einzelheiten hierzu nennt zusätzlich der Anwendungserlass zur AO zu § 53 Abs 1 Tz. 3.

Diese Vorgaben können von einem Immobilienfonds, der gemäß der homogenen Zusammensetzung einer Investorengemeinschaft für Stiftungen gestaltet wird, zuverlässig erfüllt werden. Alle Beteiligten verfolgen das gleiche Ziele und wissen, welche Regeln zu beachten sind, um dieses Ziel zu erreichen. Nachdem der Gesetzgeber im Juli 2013 mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch den Rahmen für solche Investments klar definiert hat, kann eine Investorengemeinschaft im ersten Quartal 2014 starten.

Am Mittwoch, den 5. Februar, 17:00 Uhr, wird das Konzept im Rahmen eines kostenfreien Online-Vortrages („Webinar“) vorgestellt. Interessenten können sich per Mailanfrage oder telefonisch vormerken lassen.

Kontakt:

Bernd Heimburger
Stiftungsmanager (EBS)
Gies & Heimburger GmbH
Die Vermögensverwalter
Tel: 07633 – 91 14 11
Mail: b.heimburger@guh-vermoegen.de

Bernd Heimburger ist einer der drei geschäftsführenden Gesellschafter der Gies & Heimburger GmbH und verfügt über 35 Jahre Erfahrung im Börsenhandel und in der Vermögensverwaltung. Der Fokus des zertifizierten Stiftungsmanagers (EBS) und Portfolioverwalters liegt auf der ganzheitlichen Allokationsberatung und auf der nachhaltigen Verwaltung von Stiftungsvermögen.