Mit Pro-bono-Rechtsberatung hat Albert Kehrer gute Erfahrung gemacht. Die Prout at Work Foundation, deren Vorstandsvorsitzender Kehrer ist, profitiert schon seit der Stiftungsgründung von kostenloser Rechtsberatung. „Prout at Work“ ist ein Wortspiel aus dem englischen Wort für Stolz „proud“ und „pro out at work“, der Ermunterung zu einem offenen Umgang mit der eigenen sexuellen Identität am Arbeitsplatz. Die Stiftung setzt sich für die Chancengleichheit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, intergeschlechtlichen und queeren Menschen ein.
Mitstifter sind neben Kehrer eine weitere Privatperson und acht Unternehmen, darunter eine Großkanzlei. Diese übernahm gleich ab Stiftungsgründung einige der juristischen Aufgaben: So half sie etwa, die Stiftungssatzung zu formulieren, erstellte Musterverträge für Kooperationen mit Unternehmen und Vorlagen für Arbeitsverträge. Andere Stiftungen hätten ähnliches Glück, sagt Kehrer: „Viele gemeinnützige Organisationen kennen eine oder zwei Anwaltskanzleien, die sie regelmäßig anfragen können.“ Mittlerweile greift Prout at Work in Rechtsfragen auch auf das Netzwerk Pro Bono Deutschland zurück. Der Verein verbindet über vierzig Kanzleien – zumeist Großkanzleien – in seinem Netzwerk. Ziel ist es, Anfragen zentral zu bündeln, um sie gleichmäßig an die Kanzleien zu verteilen.
Ein Formular ausfüllen genügt

Albert Kehrer ist Mitstifter und ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender der Prout at Work Foundation. Foto: Jan Margraf
Die Prout at Work Foundation ist aber nicht auf direktem Wege an Pro Bono Deutschland herangetreten. Als Vermittler in die Non-Profit-Welt – im Bereich der gemeinnützigen Rechtsberatung spricht man von einem „Clearing house“ – fungiert der gemeinnützige Verein UPJ. Das Akronym steht für „Unternehmen: Partner der Jugend“, UPJ versteht sich als „Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen“.
Non-Profit-Organisationen können sich auf der Website von UPJ über ein Formular für eine kostenlose Rechtsberatung anmelden. Voraussetzung ist, dass die Organisation gemeinnützig ist oder Gemeinnützigkeit anstrebt. Außerdem muss sie ihren Hauptsitz in Deutschland haben und aktuell nicht in der Lage sein, die gewünschte Rechtsberatung regulär zu bezahlen. UPJ leitet die Fragestellung der Non-Profit-Organisation dann an das Kanzleien-Netzwerk von Pro Bono Deutschland weiter und stellt den Kontakt her, sobald sich eine Kanzlei auf das Mandat bewirbt. Gemeinnützige Organisationen können auch auf dem direkten Weg in Kontakt mit einzelnen Kanzleien treten – in diesem Fall streuen sie die Anfrage aber nicht so breit über das Netzwerk und können von unterschiedlichen freien Kapazitäten profitieren.
Wenn der Vermieter Ärger macht
Mathias Fischer von der Kanzlei Latham & Watkins ist Mitgründer von Pro Bono Deutschland. Er erklärt, was typische Anfragen gemeinnütziger Organisationen sind: „Es geht häufig um die Satzung, um Steuern und die Gemeinnützigkeit. Typischerweise treten die Fragen in der Gründungsphase auf.“
Potentiell könne jede Handlung auf allen Organisationsebenen mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet sein. „Fragen kommen schon auf, wenn Sie eine Website erstellen. Welche Daten werden gesammelt? Dürfen Sie Fotos auf Ihre Website setzen?“, sagt Fischer. Da der Jurist in seiner Kanzlei die Annahme von Pro-bono-Mandaten verantwortet, kennt er eine Vielzahl an Fällen: „Manche Organisationen haben ein Problem mit dem Vermieter oder dem Nachbarn, oder jemand anderes kopiert ihr Konzept.“ Oft gehe es auch darum, Verträge zu überarbeiten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu formulieren oder um die Frage, ob und wie eine Richtlinie umzusetzen ist. Seit einiger Zeit gebe es auch eine große Nachfrage in Sachen Datenschutz. „Die Fragen hier sind so vielfältig wie in der kommerziellen Praxis“, resümiert Fischer.
Vorteil liegt auf der Hand
Die Prout at Work Foundation nutzt das Angebot einer kostenfreien Rechtsberatung nach wie vor regelmäßig: „Wir haben immer zwei, drei Projekte im Jahr laufen, bei denen wir Klärung brauchen“, sagt Kehrer. Eine Kanzlei habe Prout at Work etwa geholfen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung anzupassen. Eine andere habe im Rahmen eines Pro-bono-Mandats ein fünfseitiges Positionspapier mitformuliert.
Der Vorteil einer Pro-bono-Beratung für gemeinnützige Organisationen liegt auf der Hand: Für sie ist die Rechtsberatung kostenlos. Für die Kanzleien wiederum bietet sie den Vorteil, dass Mitarbeiter sich in weitere Themenbereiche einarbeiten und fortbilden können. „Generell besteht auf Seiten der Kanzlei an Pro-bono-Mandaten immer großes Interesse“, sagt Jonas Menne, der ebenfalls bei Latham & Watkins tätig ist und gemeinsam mit weiteren Kollegen Prout at Work beim Verfassen des Positionspapiers unterstützt hat. „Gerade für jüngere Kolleginnen und Kollegen sind Pro-bono-Mandate interessant, weil sie hier oft mehr Verantwortung übernehmen können als bei Großmandaten, in denen man manchmal mit 20 Kollegen und mehr arbeitet.“
Außerdem bietet das Pro-bono-Engagement den Kanzleien die Möglichkeit, ihr Netzwerk zu erweitern und potentielle Kunden kennenzulernen – wenngleich dies laut Pro Bono Deutschland explizit nicht im Zentrum der Rechtsberatung stehen soll.
Nachteile gegenüber einem kommerziellen Mandat sieht Stiftungsvorstand Kehrer nicht: „Ich habe eine ähnliche Reaktionsgeschwindigkeit wie bei anderen Kanzleien. Wenn wir den Antrag bei UPJ einreichen, geben wir auch an, bis wann wir den Fall geklärt haben wollen. Dazu verpflichten sich die Kanzleien und liefern dann auch.“ Außerdem gebe es Feedbackgespräche mit den Kanzleien und Telefonate für Nachfragen. Einzig bei der Vermittlungsdauer sieht Kehrer noch Verbesserungspotential: „Bis zur Vermittlung kann es schon mal sechs Wochen dauern.“ Vor allem für Rechtsanliegen, die nicht besonders dringend sind, biete sich die Pro-bono-Beratung also an. „Viele Themen, wie etwa die Ausarbeitung von Richtlinien, kommen ja nicht von heute auf morgen“, sagt Kehrer.