Nach längerem internen Streit um eine AfD-Stiftung hat sich die Parteispitze darauf geeinigt, die Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe Stiftung anzuerkennen, so unter anderem Zeit online unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Damit scheint sich die AfD-Bundestagsfraktionssprecherin Alice Weidel gegenüber Alexander Gauland in der Stiftungsfrage grundsätzlich durchgesetzt zu haben. Dieser hatte sich für die Gustav-Stresemann-Stiftung ausgesprochen und Medienberichten zufolge damit gedroht, andernfalls das ganze Vorhaben scheitern zu lassen.
Kompromiss für die Desiderius-Erasmus-Stiftung
Parteikreise sprechen bei der Lösung, über die auf dem Parteitag in Augsburg im Juni entscheiden wird, laut dpa von einem Kompromiss: Die beiden Stiftungen sollen „strukturell und personell zusammengeführt werden“. Die Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit namensrechtlichen Fragen. Die Erben des nationalliberalen Reichskanzlers der Weimarer Republik hatten eine Klage angekündigt, sollte die AfD sich für Gustav-Stresemann-Stiftung entscheiden. Ob die Einigung Auswirkungen auf die Überlegungen des sächsischen Landesverbands hat, eine eigene Stiftung aufzubauen, ist bislang nicht bekannt.
Bekannte Akteure des rechten Spektrums
Die nach dem Renaissance-Humanisten benannte Desiderius-Erasmus-Stiftung wird von der früheren CDU-Bundestagsabgeordneten und Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, geleitet. Sie zeigte sich erleichtert, dass das „unwürdige Gezerre“ ein Ende gefunden habe. Neben Steinbach sind zwei weitere Persönlichkeiten aus dem rechtskonservativen Spektrum mit der künftigen Parteistiftung der AfD verbunden: Der Staatsrechtler und Aktivist Karl Albrecht Schachtschneider gehört ebenso dem Kuratorium an wie der zur Neuen Rechten zählende Publizist und Autor der Zeitung Junge Freiheit Karlheinz Weißmann.
Nachtrag vom 18.4.2018: Namensentscheidung offenbar vorläufig
Durch die Veröffentlichung des Einigungspapiers durch Erika Steinbach auf Twitter sind weitere Details des Kompromisses bekannt geworden. Offenbar steht dieser unter einem Vorbehalt: Beide Stiftungen seien sich einig, dass die Anerkennung der Desiderius-Erasmus-Stiftung durch die Gremien der AfD vor dem Hintergrund erfolge, dass die parteinahe Stiftung den Namen Gustav-Stresemann-Stiftung e.V. tragen werde, „sobald dies rechtssicher durchgesetzt ist“, heißt es in dem gemeinsamen Vorschlag.
Hierfür solle die Gustav-Stresemann-Stiftung „alle erforderlichen juristischen Schritte“ unternehmen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung sei bereit, „die erforderlichen Kosten für den Rechtsstreit“ jeweils für Prozesse in der ersten Instanz zu tragen. Weitere Kosten würden nur dann übernommen, sofern diese erfolgreich gewesen sei.