Ein Gutachten der Bochumer Rechtswissenschaftlerin Katharina Uffmann widerspricht einer geplanten Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV nach dem Aus von Nord Stream 2. Stiftungsvorstand Erwin Sellering will daher die Arbeit der Schweriner Organisation fortsetzen. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Eine Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wäre rechtswidrig: Zu diesem Schluss kommt die Bochumer Rechtswissenschaftlerin Prof. Katharina Uffmann in einem Gutachten, die Stiftung in Auftrag gegeben hat. In der Folge sieht sich der Vorstand um Erwin Sellering in seiner Position bestätigt, die Arbeit fortzuführen. „Eine Auflösung oder Aufhebung der Stiftung als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, in dessen Folge der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zur Vollendung von Nord Stream 2 derzeit abgewickelt wird, steht weder mit der Satzung noch mit dem Gesetz in Einklang“, zitiert die Stiftung Uffmann in einer Pressemitteilung. Eine privatrechtliche Stiftung, so das Argument, könne nur aufgelöst werden, wenn dafür ein anerkannter Auflösungsgrund vorliege. Das sei bei der Klimastiftung MV nicht gegeben. „Weder liegt ein Fall der Unmöglichkeit des Stiftungszwecks vor noch haben sich die Verhältnisse derart geändert, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint.“ Der Stiftungszweck sei der Schutz von Klima, Umwelt und Natur.

„Eine Auflösung steht weder mit der Satzung noch mit dem Gesetz in Einklang.“

Prof. Katharina Uffmann

Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV war Anfang 2021 mit einem Grundstock von 200.000 Euro vom Landtag Schleswig-Holstein errichtet worden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sah die Unterstützung des Gaspipelineprojekts Nord Stream 2 vor, das von den Vereinigten Staaten sanktioniert worden war. Durch den Geschäftsbetrieb konnte die Stiftung selbst die Fertigstellung unterstützen und Sanktionen von beteiligten Unternehmen fernhalten. Beim Ausbruch des Ukrainekriegs war das Projekt bereits fertiggestellt.

„Im Interesse der Menschen“

„Wir haben Ende Februar in Erwartung sachlicher Gespräche mit Landtag und Landesregierung die Arbeit vorläufig ruhen lassen“, so der frühere Ministerpräsident Sellering über die unmittelbaren Folgen des russischen Angriffs. Nun sei es Zeit, die wichtige Klimaarbeit wieder aufzunehmen. „Der Vorstand sieht sich in der klaren Pflicht, die Möglichkeiten, die diese Stiftung für guten Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern bietet, im Interesse der Menschen auch zu nutzen.“ Im Februar war Zusammenarbeit mit der Nord Stream 2 AG beendet worden, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, der die Fertigstellung der Ostseepipeline Nord Stream 2 unterstützt hatte, werde abgewickelt.

Mit der Entscheidung, die namengebende Arbeit der Stiftung weiterzuführen, stellt sich der Vorstand gegen die Pläne der Landesregierung und des Landtags, die Stiftung in Gänze zu beenden. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte dies kurz nach Kriegsbeginn angekündigt. Seither wurden immer neue Fragen um das Projekt laut, das sich seit Beginn dem Vorwurf ausgesetzt, eine „Fake-Stiftung“ zu sein – unter anderem zum Einfluss der Gazprom-Tochter Nord Stream 2, der Anfall einer Schenkungssteuer für eine Zuwendung von 20 Millionen Euro durch Nord Stream 2. Die Opposition hat die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses angekündigt. Zur Errichtung der Stiftung hatte es im Landtag keine Gegenstimmen gegeben. Das Parlament hat ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es erhofft sich vom Papier der Hamburger Stiftungsrechtlerin Prof. Birgit Weitemeyer mögliche Wege zur Auflösung.

„Kein anerkannter Auflösungsgrund“

Gutachterin Uffmann verweist auf die Notwendigkeit eines anerkannten Auflösungsgrunds, „um die vom Stifter prinzipiell auf Dauer begründete Zweck-Vermögens-Bindung beenden zu können“. Ein solcher liege nicht vor. So könne die Stiftung nicht durch einen Vorstandsbeschluss aufgelöst werden, wie in der Satzung vermerkt. Keiner der beiden Auflösungsgründe sei erfüllt: Weder sei der Zweck – Umwelt, Natur- und Klimaschutz – unmöglich, noch hätten sich die Verhältnisse derart geändert, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung nicht mehr sinnvoll erscheine. Zudem wäre, so Uffmann, die Auflösung im zweiteren Fall nachrangig zu einer Satzungsänderung. „Würde der Vorstand einen Auflösungsbeschluss fassen, wäre dieser rechtswidrig und dürfte von der Stiftungsbehörde nicht genehmigt werden.“

Mit dem Ende von Nord Stream 2 und dem Wegfall des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sei schließlich „nur eine Maßnahme zur Erfüllung des Stiftungszwecks“ unmöglich. Auch ein vollständiger Vermögensverlust liege nicht vor, so Uffmann – „er droht auch nicht, selbst wenn sich die derzeitigen Risikotatbestände Insolvenz Nord Stream 2 und Erbschaftssteuerschuld realisieren sollten“. Auch die seitens der Grünen im Landtag angeführte Gemeinwohlgefährdung scheide aus, da durch die Erfüllung des Stiftungszwecks Umwelt-, Naturschutz und Klimaschutz weder verfassungsrechtliche noch einfachgesetzlich geschützte Rechtsgüter oder Rechte verletzt oder hinreichend wahrscheinlich gefährdet würden. Gleiches gelte für den Einsatz des Stiftungsvermögens.

Die bereits diskutierte Abberufung der Vorstandsmitglieder – wie in der Satzung erwähnt – sei nicht möglich, wenn diese sich rechtskonform weigern, die Stiftung aufzulösen. Es liege nicht der erforderliche wichtige Grund vor. „Eine dennoch erfolgende Abberufung des Stiftungsvorstands durch die Ministerpräsidentin wäre grob missbräuchlich. Über das Instrument der Abberufung darf nicht quasi durch die Hintertür der für die Stiftung unmaßgebliche nachträgliche Stifterwille realisiert werden.“

Aktuelle Beiträge

Bunte Vielfalt: Mit Immobilien lässt sich Nachhaltigkeit auf unterschiedliche Art und Weise umsetzen.
Sponsored Post
Mehr als nur Grün: Sozialer Impact von Immobilieninvestments Immobilien wirken in vielfältiger Weise auf Leben und Wohlbefinden von Menschen ein. Investoren können die soziale Nachhaltigkeit in Gebäuden und… weiterlesen