Stiftungsregister startet erst 2028

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Das ursprünglich für 2026 geplante Stiftungsregister soll erst am 1. Januar 2028 in Betrieb gehen. Ein aktueller Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht vor, den Start um zwei Jahre zu verschieben, „da zum 1. Januar 2026 die für das Führen des Registers notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird“.

Alle rechtsfähigen Stiftungen betroffen

Der Bundestag hatte 2021 mit der Reform zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auch das Gesetz über ein zentrales Register beschlossen. Es soll die Transparenz erhöhen und die bisherigen Länderverzeichnisse ersetzen. Alle rechtsfähigen Stiftungen müssen sich dort eintragen. Gründungen ab 2026 hätten sich demnach direkt nach dem Start registrieren müssen. Für bestehende Stiftungen war eine Übergangsfrist bis Ende 2026 vorgesehen.

Der erste Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass im Register unter anderem Name und Sitz der Stiftung, das Anerkennungs- und Genehmigungsdatum sowie Angaben zu Vorstandsmitgliedern und weiteren Vertretern erfasst werden. Vorgesehen ist auch die Eintragung von Geburtsdaten und privaten Wohnorten der Vorstandsmitglieder. Verbrauchsstiftungen sollen zusätzlich die Dauer ihrer Errichtung angeben. Zudem ist die Hinterlegung einer Kopie der Satzung verpflichtend.

Bundesverband fordert Nachbesserungen

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt die Verschiebung. „So bedauerlich die Verzögerung auch ist – sie bietet die Chance für eine durchdachte Implementierung statt einer übereilten Lösung“, wird Generalsekretärin Friederike von Bünau in einer Pressemitteilung zitiert. Gemeinsam mit dem Stifterverband hatte der Bundesverband bereits 2024 Nachbesserungen bei der praktischen Ausgestaltung gefordert. Etwa, den Stiftungszweck im Register sichtbar zu machen, klare Regeln für die Einsicht festzulegen und die Gebühren für kleine sowie gemeinnützige Stiftungen zu senken.