Besser mit Gegenüber?

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Der Vorstand lenkt die Geschicke einer Stiftung. Doch wer schaut ihm auf die Finger, ohne ihm die Arbeit aus der Hand zu nehmen? In vielen Fällen übernimmt diese Aufgabe ein Aufsichtsgremium – also ein Stiftungsrat, ein Kuratorium oder ein Beirat, je nach Satzung und Tradition der jeweiligen Stiftung. Anders als in Aktiengesellschaften ist ein solches Organ im Stiftungsrecht jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis ist es trotzdem weit verbreitet.

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