Ukraine-Hilfe: Finanzministerium verlängert Erleichterungen

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Wegen des andauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verlängert das Bundesfinanzministerium (BMF) Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2025. Das BMF hatte nach Beginn des Krieges steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Spenden- und Unterstützungsbereitschaft für die Ukraine beschlossen. Diese Regelungen sollen unter anderem gemeinnützigen Stiftungen einen pragmatischeren Rahmen bieten, um Hilfe leisten zu können.  

So gelten seit 2022 für Stiftungen Nachweiserleichterungen für Spenden. Zudem sind Spendenaktionen auch außerhalb der Stiftungszwecke zulässig, sofern die Mittel für Geschädigte des Ukraine-Kriegs verwendet werden. Für Schenkungen gelten weitere Steuerbefreiungen. 

Erleichterungen greifen außerdem für Betriebe, Arbeitnehmer und Beamte, beispielsweise für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Unternehmen dürfen Aufwendungen für Geflüchtete als Betriebskosten ausgeben. Bei der Nutzungsänderung von Räumlichkeiten staatlicher Unternehmen entfallen Steuerabgaben. Dasselbe gilt auch für private Unternehmen der öffentlichen Hand.