2025 sind in Deutschland 895 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts entstanden. Das ist das Ergebnis der jüngsten Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. 2024 waren es 711 Neugründungen gewesen. Die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland ist damit um 2,8 Prozent auf 27.082 angewachsen. 2024 hatte der Nettozuwachs 2,2 Prozent betragen. Wie in den Vorjahren weist der Bundesverband darauf hin, dass Treuhandstiftungen, Stiftungsfonds und andere Engagementformen in dieser Statistik nicht enthalten sind.
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Der Bundesverband weist für das vergangene Jahr 436 gemeinnützige Neugründungen aus – der höchste Wert seit 2021. Gleichzeitig ist die Anzahl der privatnützigen Gründungen auf 459 gestiegen. Damit sind 2025 erstmals mehr privatnützige als steuerbegünstigte Stiftungen errichtet worden. Der Trend zu privatnützigen Gründungen war bereits in den Vorjahren zu erkennen: 2023 betrug ihr Anteil an den Neugründungen 45 Prozent, 2024 waren es 48 Prozent. Im Bestand wirkt sich dies bislang nur wenig aus: 88 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen waren 2025 steuerprivilegiert. Im Vorjahr hatte der Wert 89 Prozent betragen.
Regional entfielen 2025 die meisten Neugründungen auf Nordrhein‑Westfalen (158), gefolgt von Hessen (137) und Rheinland‑Pfalz (126). Beim prozentualen Wachstum lagen Brandenburg (13,8 Prozent), Rheinland‑Pfalz (7,2 Prozent) und Mecklenburg‑Vorpommern (6,3 Prozent) vorn. Bundesweit liegt die Stiftungsdichte bei 32,4 Stiftungen je 100.000 Einwohnern. Die höchsten Werte haben Hamburg (82,6), Bremen (50,5) und Hessen (47,6).
Der Bundesverband begrüßte das hohe Interesse an Stiftungen. Gleichzeitig verbindet er die Zahlen mit politischen Forderungen nach Reformen: Erstens solle die vom Bundestag vorgesehene Evaluierung der Stiftungsrechtsreform, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, als „Praxischeck“ genutzt werden. Zweitens drängt der Verband auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit habe hierzu 23 Reformvorschläge vorgelegt – darunter Business Judgement Rule wie im Stiftungsrecht, ein abgestuftes Sanktionssystem und die Beseitigung steuerlicher Fehlanreize bei Sachspenden.
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