„Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!’ setzen wir fort“, heißt es in Zeile 3305 des Koalitionsvertrags von Union und SPD, den die künftigen Koalitionäre am 9. April vorgestellt haben. Der Satz ist eine Antwort auf die Frage, ob und wie sich die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zu politischer Meinungsäußerung gemeinnütziger Organisationen aus der Woche nach der Bundestagswahl auswirken würden. „Demokratie leben!“ hatte das Papier als Beispiel für die Zweifel der Union daran genannt, „dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen“. Hintergrund waren Demonstrationen nach der Abstimmung im Bundestag zum Thema Migration, bei der Union und AfD gleich abgestimmt hatten.
„Unterstreichen Bedeutung zivilgesellschaftlicher Akteure“
Nun soll „Demokratie leben!“ fortgesetzt werden, lautet der Kompromiss, man werde aber „eine unabhängige Überprüfung dieses Programms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung veranlassen“. Auf Basis der Ergebnisse werde man weitere Maßnahmen „für rechtssichere, altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ prüfen. Man stelle weiterhin die Verfassungstreue geförderter Projekte sicher.
Die gewünschte Rechtssicherheit kündigt der Koalitionsvertrag nicht an, betont allerdings, man sehe mit Sorge „das Erstarken des Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Angriffe auf unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und auf das friedliche und respektvolle Miteinander“ und sei überzeugt davon, dass man verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investieren müsse. „Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft.“ Keine Klarheit, aber immerhin ein Bekenntnis. Das gilt auch international: „Die Bundesregierung wird die zivilgesellschaftlichen Akteure in Ländern des Globalen Südens weiter stärken und sich für den Schutz und die Erweiterung von deren Freiräumen einsetzen.“
Zu den konkreten Neuerungen für den gemeinnützigen Sektor in der kommenden Legislaturperiode gehört die Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Man werde zudem die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöhen.
„Einfacheres Gemeinnützigkeitsrecht“
Auch solle der Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisiert werden – als konkrete Maßnahme nennt das Papier die Gemeinnützigkeit des E-Sports. Unklarer ist etwa der Umgang mit journalistischen Angeboten. Hier erklärt der Koalitionsvertrag, man werde im Sinne der flächendeckenden Versorgung „mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit“ schaffen. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Kleine Anfrage ist noch der Hinweis relevant, die Koalition werde verhindern, „dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur Einschüchterung, zum Beispiel von Journalisten sowie zivilgesellschaftlich Engagierten, missbraucht werden“.
Das Gemeinnützigkeitsrecht soll ebenfalls vereinfacht werden – worunter aus Sicht von Schwarz-Rot offenbar auch der Wegfall der zeitnahen Mittelverwendung fällt, der 2024 für den Sektor recht unerwartet in einem frühen Gesetzesentwurf der Ampelkoalition stand. Nun sollen Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro jährlich hier neue Freiheiten bekommen. Der Zwang zur Einteilung von Einnahmen nach Zweckbetrieb oder steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb soll künftig erst ab 50.000 Euro im Jahr greifen.
„Mehr Anerkennung fürs Ehrenamt“
Zu den Maßnahmen, mit denen Union und SPD dafür sorgen wollen, „dass ehrenamtliches Engagement Freude bereitet und mehr Anerkennung erfährt“, gehört auch „ein umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement“ sowie ein Staatsminister für Sport und Ehrenamt. Die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine werde man vereinfachen und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen möglichst weitgehend von der Mehrwertsteuer befreien. Zum „Zukunftspakt Ehrenamt“ gehört demnach auch ein einfacheres Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht sowie eine noch nicht näher ausgeführte Verbesserung des Haftungsprivilegs. Die Business Judgement Rule nach dem Stiftungs- nun auch im Vereinsrecht zu verankern, ist eine Forderung des Sektors.
Die Rechtsform Stiftung kommt vor allem im Kontext bestehender Organisationen wie etwa der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vor, deren Reform man zu einem erfolgreichen Abschluss bringen wolle. Eine Neugründung ist eine geplante unabhängige Stiftung für Wissenschaftskommunikation und -journalismus. Das Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen soll, wie erwartet, flexibilisiert werden.
Stefan Dworschak ist Chefredakteur von DIE STIFTUNG. Zuvor war er nach einem Magisterstudium der Anglistik, Philosophie und Romanistik mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt an den Universitäten Heidelberg und Sheffield in der Mantel- sowie Lokalredaktion einer Tageszeitung tätig.

