Mit über 13’000 gemeinnützigen Stiftungen und einem Gesamtvermögen von rund 100 Milliarden Schweizer Franken ist die Schweiz einer der relevantesten Stiftungsstandorte der Welt. Entsprechend gross ist seine Bedeutung für die Zivilgesellschaft unseres Landes. Damit sich der Stiftungs- und NPO-Sektor aber weiterentwickeln und wachsen kann, ist er auf gute Rahmenbedingungen angewiesen.
Die letzte grosse Revision des Stiftungsrechts liegt bereits 14 Jahre zurück. Seither hat sich viel getan: Mehr als 2’000 neue Stiftungen sind hinzugekommen. Die Professionalisierung hat zu Veränderungen in der Organisation und Arbeitsweise geführt. Insgesamt hat der Sektor in den vergangenen Jahren eine noch grössere gesellschaftliche Bedeutung erlangt. Damit die Schweiz weiterhin ein bedeutender Standort für Stiftungen und NPO mit zeitgemässen, attraktiven Rahmenbedingungen bleibt, bedarf es punktueller Anpassungen.
„Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat es mit der zögerlichen Aufnahme verpasst, reelle Anliegen einem politischen Diskurs zuzuführen.“
Dieses Ziel hatte der Ständerat Werner Luginbühl vor Augen, als er 2014 die parlamentarische Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz (paIv) einreichte. Diese enthielt acht praktikable und erforderliche Massnahmen für gezielte Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Stiftungen und NPO. Dabei ging es um die Verbesserung der Datenlage, die Stärkung der rechtskonformen Stiftungsführung, die Stärkung der Stifterrechte, die Vereinfachung der Änderungen der Stiftungsurkunde, oder auch die Vereinfachung der Rekrutierung geeigneter Organmitglieder, indem das äusserst strenge Haftungsregime angepasst und die Regelung über die angemessene Honorierung ins Gesetz aufgenommen wird. Des Weiteren sollten auch Anreize für gemeinnützige Zuwendungen aus Nachlässen geschaffen werden, damit ein Teil des riesigen Nachlassvolumens, das jährlich in der Schweiz vererbt wird (über 90 Milliarden Schweizer Franken), in den Gemeinnützigkeitssektor fliesst. Erfreulicherweise wurden alle diese Massnahmen in den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz aufgenommen.
Enttäuschende Kürzungen zeugen von Mutlosigkeit
Nach der Vernehmlassung zum Vorentwurf, in der sich die Mehrheit der Parteien und sämtliche Kantone äusserten, entschied die Kommission für Rechtsfragen (RK-S), die Vorlage bis zur Unkenntlichkeit zu kürzen. Von den acht vorgeschlagenen Massnahmen will sie lediglich zwei beibehalten, nämlich diejenige zur Stärkung der Stifterrechte sowie diejenige zur Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde. Der Rest der bedeutenden Massnahmen soll ersatzlos gestrichen werden. Der Entscheid der RK-S ist in seiner Mutlosigkeit äusserst bedauerlich und auch nicht nachvollziehbar.
Gerade die Frage der Honorierung ist von zentraler Bedeutung. Denn mit der Aktienrechtsrevision sollen Stiftungen die Honorare der Leitungsorgane offenlegen. Diese Transparenz wäre an sich zu begrüssen. Sie ist aber in Kombination mit der nach wie vor weitverbreiteten Praxis kantonaler Steuerverwaltungen, die Steuerbefreiung zu verweigern, wenn angemessene Honorare ausgerichtet werden, sehr problematisch. All die Stiftungen und NPO, die ein moderates Honorar ausrichten, laufen nun Gefahr, ihre Steuerbefreiung zu verlieren. Die Honorarfrage beeinträchtigt auch die Rekrutierung kompetenter Organe. Dabei muss das Credo klar lauten: Es ist stets die angemessen bezahlte Sorgfalt dem unbezahlten Dilettantismus vorzuziehen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass sich in der Vernehmlassung alle teilnehmenden Parteien für die marktkonforme Honorierung der Organe ausgesprochen haben, ist das zögerliche Verhalten der RK-S nicht nachvollziehbar.
„Der Entscheid der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist in seiner Mutlosigkeit äusserst bedauerlich und auch nicht nachvollziehbar.“
Dies gilt auch für die Privilegierung von Zuwendungen aus Nachlässen und Schenkungen. Der gesellschaftliche Nutzen des Dritten Sektors kann von niemanden bestritten werden. So beweist eine Studie von Swiss Foundations und PWC von 2019, dass die Steuerausfälle, die durch die Steuerbefreiung eintreten, bereits nach höchstens 215 Tagen kompensiert sind. Von einem dauerhaften Verlust für die Gesellschaft kann also nicht die Rede sein. Was spricht also dagegen, Anreize für Spenden aus Erbschaften zu schaffen?
Dazu kommt, dass es bei einigen der vorgeschlagenen Massnahmen lediglich um die gesetzliche Verankerung von einer etablierten Rechtspraxis ging, mit dem Ziel, Unklarheiten zu beseitigen. Doch auch diesbezüglich muss der Dritte Sektor zur Kenntnis nehmen, dass die RK-S kein ausreichend dringliches Anliegen ausmachen kann.
Kontroverse Diskussionen sind in der Schweiz eigentlich erwünscht
Die RK-S begründet ihren Entscheid mit der kontroversen Diskussion um einzelne Massnahmen. Aber liegt es nicht in der Natur einer lebendigen Demokratie, dass Vorlagen inhaltlich diskutiert werden? Sollte jedes Mal, wenn ein „Aber“
am Horizont auftaucht, die Debatte eingestellt werden? Ist Kontroverse etwas Schlechtes im politischen Diskurs? Oder sind es nicht gerade die kontroversen Themen, die einer fundierten Auseinandersetzung bedürfen?
Es war zu erwarten, dass gewisse Massnahmen einen divergierenden Diskurs hervorrufen. Aber genau auf dieser Basis muss doch geprüft werden, ob Handlungsbedarf besteht. Es ist ja gerade die unterschiedliche Handhabung in der Praxis der Gerichte und der Steuerbehörden, die das Bedürfnis nach Klarheit und Rechtssicherheit hervorruft. Damit bestehen aber naturgemäss unterschiedliche Auffassungen. Es ist Aufgabe der Politik, sich mit diesen auseinanderzusetzen und gesetzgeberisch Konsens zu schaffen. Die RK-S hat es mit der zögerlichen Aufnahme verpasst, reelle Anliegen einem politischen Diskurs zuzuführen und nach einer eingehenden Diskussion über diese zu befinden. Nun ist es wieder am Dritten Sektor, sich Gehör zu verschaffen, die bereits eingebrachten Anliegen erneut auf das politische Parkett zu hieven und die Mutlosigkeit der RK-S durch den eigenen Tatendrang zu kompensieren.
Zum Autor:

Foto: DUFOUR Advokatur
Rechtsanwalt Sebastian Rieger ist Mitglied der Geschäftsstelle von Pro Fonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, Bereich Recht und Finanzen. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied der Vereinigung junger Stiftungsexperten und Stiftungsrat der Mathilde-Daudert-Stiftung.