Im Herbst 2019 war Gabriele Kröner als geschäftsführender Vorstand der Deutschen José-Carreras-Leukämie-Stiftung überraschend abgesetzt worden. Nun hat die Stiftungsaufsicht erklärt, dass Kröner weiterhin dem Gremium angehöre.

Gabriele Kröner ist weiterhin Mitglied des Vorstands der Deutschen José-Carreras-Leukämie-Stiftung – bleibt aber von ihren Rechten und Pflichten entbunden. Mit dieser Feststellung hat die Stiftungsaufsicht ein neues Kapitel im Personalstreit eröffnet, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet. Die Medizinerin war im Oktober 2019 nach neun Jahren Tätigkeit überraschend als geschäftsführender Vorstand abberufen worden, habe alle Schlüssel abgeben müssen, so die Süddeutsche Zeitung. „Banken und andere Geschäftspartner der Stiftung seien ohne Angabe von Gründen informiert worden, dass sie nicht mehr Geschäftsführerin sei – das habe natürlich zu Spekulationen darüber geführt, dass sie sich etwas habe zuschulden kommen lassen“.

Nach verweigerten Spenden in Ungnade gefallen?

Hierzu waren Vertreter der spanischen Dachorganisation angereist, der die Deutsche José-Carreras-Stiftung angehört. Der namengebende Tenor hatte die Initiative 1988 nach einer Leukämieerkrankung gegründet. Die Anwälte der Stiftung sprechen von massivem Vertrauensverlust, Kröner sah und sieht im Vorgehen ihres Arbeitgebers eine Reaktion auf verweigerte Fördermittel. „Sie habe sich geweigert, den Betrieb eines spanischen Instituts mit deutschen Spendengeldern zu finanzieren, und sei deshalb bei Carreras in Ungnade gefallen“, gibt das Handelsblatt wieder.

„Mit deutschem Recht nicht vereinbar“

Die Mittel waren laut SZ für den spanischen Ableger der Stiftung „zum Betrieb eines Leukämie-Zentrums in der Nähe von Barcelona“ gedacht. Als Beleg habt Kröner entsprechende Briefe und Mails und Stellungnahmen deutscher Steuerberater und Rechtsanwälte vorgelegt. Letztere hätten „solches Vorgehen mit dem deutschen Stiftungsrecht für nicht vereinbar“ gehalten. Die Stiftung bestreite, dass es einen solchen Zusammenhang gebe. Der Streit wird durch das Landgericht München entschieden, vor dem Kröner nach ihrer Abberufung geklagt hatte.

www.carreras-stiftung.de

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