Stiftungsaufsichten begleiten gemeinnützige Stiftungen von Anfang bis Ende. Sie sollen kontrollieren, ob Stiftungen sich an die Spielregeln halten, überwachen die Erfüllung des Stifterwillens in Form des Stiftungszwecks, genehmigen Satzungsänderungen genauso wie Zusammenlegungen und Auflösungen. Alle Stiftungen bürgerlichen Rechts müssen von ihnen anerkannt werden – im doppelten Sinn: Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, besteht eine Anerkennungspflicht.
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