Bis Ende 2015 existierten in Österreich im Wesentlichen zwei Gesetzesgrundlagen für Stiftungen, einerseits Stiftungen nach Bundes- und Landesstiftungsgesetzen, die ex lege gemeinnützig sind und damit das eigentliche philanthropische Rechtsinstitut für gemeinnützige Stiftungen darstellen. Die Ursprünge dieser Stiftungen reichen vereinzelt bis ins 13. Jahrhundert zurück und sind damit in vielen Fällen Restbestand ebenjener vormals durchwegs vorhandenen Stiftungstradition.

Von den 3.025 Privatstiftungen sind auf Basis der Zwecke 2.609 als überwiegend eigennützige Stiftungen zu klassifizieren. Bei 226 Privatstiftungen kann davon ausgegangen werden, dass diese als rein gemeinnützig klassifiziert werden können, da ihre Zwecke auf die Erfüllung und Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten schließen lassen. Bei 17 Privatstiftungen lassen die Zwecke einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erkennen. Inwieweit diese als gemeinnützig zu bewerten sind, bleibt offen, da diese einem begrenzten Adressatenkreis, nämliche z.B. aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bestimmter Unternehmen, gewidmet sind. In der Gesamtheit der 3.025 Privatstiftungen finden sich auch 35 Sparkassenstiftungen, die auf Basis des Privatstiftungsgesetzes gegründet wurden und die ex lege gemeinnützige Zwecke verfolgen müssen. Deren Hauptzweck besteht häufig in der Haltung von Beteiligungen an den jeweiligen Regionalsparkassen. Die Differenz stellen sogenannte gemischtnützige Privatstiftungen dar, bei denen die Bedeutung gemeinnütziger Intentionen unklar ist. In Summe können damit aktuell in etwa 700 Stiftungen als gemeinnützig klassifiziert werden. Diese Zahlen sind im Wesentlichen über die letzten Jahre stabil geblieben. Bei den eigennützigen Privatstiftungen lässt sich ein leichter Rückgang konstatieren. Hinsichtlich der Zwecke zeigt sich in Österreich ein auch international recht übliches Bild. So engagieren sich diese Stiftungen überwiegend in den Bereichen „Soziales“, „Bildung und Forschung“, „Kultur, Sport und Erholung“ sowie im „Gesundheitswesen“.
