„Was nicht online gefunden wird, das gibt es nicht“ – so beschreibt Peter Buss, Gründer und Geschäftsführer von Stiftungschweiz.ch und der Philanthropy Services AG, die neue Realität. Den Schweizer Stiftungstag von Pro Fonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, gab es dieses Jahr trotz Corona, in abgewandelter Form. Der Beweis: Er war online zu finden.
Am Vormittag des 20. November stellte Buss in diesem Rahmen digitale Kommunikationskanäle wie benevol-jobs.ch oder fiveup-org vor. Beide bringen Freiwillige und Organisationen zusammen. Hilf-jetzt.de entstand neu im Rahmen der Corona-Krise: Hier wird Nachbarschaftshilfe digital organisiert. Und stiftungsratsmandat.ch widmet sich der Vermittlung von Stiftungsräten. All das sind Beispiele des digitalen Fortschritts. Ein Fortschritt, der im Bereich Fundraising noch wenig zu spüren ist, wie einige von Buss vorgestellte Zahlen zeigen: Nur 15 Prozent der Schweizer Förderstiftungen haben eine eigene Website. Fünf Prozent der Fördergesuche werden online gestellt. Und gerade Mal drei Prozent der Privatspenden werden online getätigt.
Schweizer Stiftungsbarometer: Wie digital sind Schweizer Stiftungen?
Diese Zahlen entsprechen auch den Ergebnissen des ersten Schweizer Stiftungsbarometers – eine Online-Umfrage, die DIE STIFTUNG und Stiftungschweiz.ch in Kooperation mit der Zürcher Kantonalbank dieses Jahr erstmalig durchgeführt haben. Dort gaben 16 Prozent der 205 teilnehmenden Stiftungsvertreter aus der deutsch- und französischsprachigen Schweiz an, keine eigene Website zu besitzen – und nur knapp die Hälfte nutzt soziale Medien. Diejenigen jedoch, die sich in diesem Bereich bewegen, nutzen neben Facebook durchaus diverse Kanäle wie Instagram, Twitter oder Linkedin.
Befragt wurden Umfrageteilnehmer auch zum Fundraising in der Corona-Krise. Etwa ein Drittel der 82 fundraisenden Stiftungen berichtete diesbezüglich von einem konstanten Spendenvolumen, etwa gleich viele aber auch von einem leichten (22 Prozent) bis massiven Rückgang (13 Prozent) an Spenden. Eine Zunahme an Spenden erlebten knapp 20 Prozent (weitere Ergebnisse des Schweizer Stiftungsbarometers finden Sie hier).
Mit der Frage nach der Entwicklung von Spendengeldern im Zuge von Corona beschäftigte sich beim Schweizer Stiftungstag auch der Vortrag von Sibylle Spengler, Präsidentin des Berufsverbands Swissfundraising, unter dem Titel „Der große Wandel und die Solidarität als Konstante“. Als „grösstes Experiment der Menscheitsgeschichte“ bezeichnete Spengler den Corona-Lockdown. Ein Experiment, das in unterschiedlichsten Bereichen Auswirkungen gezeigt habe – auch im Fundraising.
Während in einer Umfrage von Swissfundraising im März 80 Prozent der Teilnehmer angegeben hätten, einen Spendenrückgang zu befürchten, sah die Realität nicht gar so düster aus. Das habe eine Umfrage der Stiftung Zewo vom Juni dieses Jahres gezeigt: 70 Prozent der teilnehmenden Hilfswerke gaben darin an, gleich viel oder sogar mehr Spenden generiert zu haben.
Schweizer Stiftungstag: Resilienz in Gesellschaft und Stiftungssektor
Um solch positive Entwicklungen zu stärken, müsse das langfristige Ziel eine resiliente Gesellschaft sein, und hierfür unter anderem die Zivilgesellschaft gestärkt werden, so Spengler. Dies voranzutreiben sieht sie als eine der Aufgaben von NPO – und nimmt Stiftungen in die Pflicht, diese dabei zu unterstützen.
Doch damit Stiftungen selbst nachhaltig arbeiten können, brauchen sie die richtigen (rechtlichen) Rahmenbedingungen. Die Initiative Luginbühl hatte acht konkrete Lösungsansätze hierfür in den Ring geworfen. Der daraufhin entstandene Vorentwurf des Bundesgesetzes zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz wurde jedoch im September 2020 stark gekürzt (mehr dazu hier). Enttäuschung bei Pro Fonds, die beim Schweizer Stiftungstag im Vortrag von Christoph Degen, Geschäftsführer des gastgebenden Dachverbands, nicht zu übersehen war: „Die Kantone sagen nein zu allem, was den Stiftungssektor weiterbringen könnte. Sie haben auch zu Good-Governance-Kriterien nein gesagt.“ Eine der ersatzlos gestrichenen Massnahmen, die er hervorhob, war eine Regelung über die Honorierung von Stiftungsräten und Vorständen. „Diese sah vor, dass eine angemessene Honorierung nicht mehr zu Verweigerung oder Entzug der Steuerbefreiung führen darf“, schrieb Degen dazu in DIE STIFTUNG Schweiz Ausgabe 2/2020, wo auch weitere aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht nachzulesen sind.