Philanthropie in Österreich

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Wenngleich der Begriff der Philanthropie in Österreich nicht verbreitet ist, sind private Spenden und Freiwilligenarbeit in Österreich durchwegs etabliert. Philanthropisches Handeln in Form des Stiftens ist allerdings bis dato ein Stiefkind der Politik geblieben, dies soll sich nun mit der Einführung des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes 2015 sowie den Novellierungen mehrerer Steuergesetze („Gemeinnützigkeitsgesetz 2015“) ändern. Österreichs gemeinnützige Stiftungslandschaft soll zum Erblühen gebracht werden. Ein ehrgeiziges Vorhaben, berücksichtigt man die jahrzehntelange Vernachlässigung dieser Form des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Von Reinhard Millner

 

Der österreichische Stiftungssektor umfasste noch vor dem Jahr 1938 bis zu 5.700 gemeinnützige Stiftungen und Fonds. Eine beträchtliche Zahl dieser Stiftungen wurde als direkte Konsequenz der Weltwirtschaftskrise aufgelöst, da das Vermögen vieler Stiftungen aufgrund der hohen Inflation nicht mehr für die Erfüllung der Zwecke ausreichte. Während des zweiten Weltkrieges wurde der Stiftungssektor weiter dezimiert. 2.400 Stiftungen wurden aufgelöst, zerstört oder enteignet. Mit dem Stiftungs- und Fondsorganisationsgesetz von 1954 wurde versucht, den vorhergehenden Zustand so gut wie möglich wieder herzustellen, was aber selten gelang.

So ist in den Folgejahren auch ein Großteil der philanthropischen Kultur abhanden gekommen bzw. konnte nicht mehr etabliert werden. Durch die Übernahme einer Vielzahl sozialer Aufgaben durch öffentliche Institutionen und den kontinuierlichen Ausbau des sozialpartnerschaftlichen Wohlfahrtsstaates wurden auch seitens des Staates de facto keine entsprechenden Initiativen für mehr bürgerschaftliches bzw. zivilgesellschaftliches Engagement in Form von Stiftungen gesetzt.

Ganz im Gegenteil, zu einem Zeitpunkt in dem in Europa in mehreren Ländern weitere Schritte zur Beförderung philanthropischer Stiftungssektoren gesetzt wurden, ist Österreich Mitte der 90er Jahre einen anderen Weg gegangen und hat 1993 das Rechtsinstitut der Privatstiftung eingeführt. Für dieses ist es hinreichend, dass ein legaler Zweck ausgeübt wird, der aber nicht zwingend gemeinnützig sein muss. Ziel dieses Privatstiftungsgesetzes war es vielmehr eine attraktive Rechtsform für den Vermögenszusammenhalt und den Vermögensverbleib in Österreich zu etablieren und zusätzlich ausländisches Vermögen anzuziehen. Diese neuere, liberalere und dem Zivilrecht untergeordnete Stiftungsgesetzgebung legte unter anderem den Grundstein für eine Vielzahl rein privatnütziger (Familien-) Stiftungen. Dieser von wirtschaftspolitischen Überlegungen geleitete Ansatz wurde anfänglich auch mit recht großzügigen steuerrechtlichen Vorteilen ausgestattet. Zwar sind diese in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich bis auf wenige Ausnahmen wieder zurückgenommen worden, sodass zahlreiche Experten steuerrechtliche Überlegungen nicht mehr als Hauptmotivation zur Gründung einer Privatstiftung sehen. Dennoch wird aus dieser wirtschaftspolitischen Sicht häufig argumentiert, dass die aktuell etwa 3.000 Privatstiftungen mit einem geschätzten Vermögen von 100 Mrd. EUR ein österreichisches Erfolgsmodell darstellen.