Eine Stiftung kann heute jeder gründen, egal ob als Privatperson, Familie, Gruppe von Freunden oder als Unternehmen. Die Voraussetzungen dafür sind lediglich: Sie verfügen über ein Vermögen, das Sie in die Stiftung einbringen können (das kann Geld sein, aber auch Unternehmensanteile oder Sachvermögen), Sie haben einen Stiftungszweck formuliert, der zusammen mit der Stiftungssatzung von der zuständigen Stiftungsaufsicht anerkannt wurde, und Sie haben bei der Gründung die Gremien festgelegt, die die Stiftung verwalten.
Etwa 95 Prozent aller Stiftungen sind gemeinnützig, verfolgen also Zwecke, die der Staat als förderungswürdig ansieht (gemäß § 52 der Abgabenordnung) und mit weitgehender Steuerbefreiung honoriert. Darüber hinaus existieren privatnützige oder Familienstiftungen, die meist dem Erhalt des Familienvermögens dienen, aber keine Steuerprivilegien genießen. Daneben gibt es auch Organisationen, die das Wort „Stiftung“ im Namen tragen, aber eigentlich eine GmbH sind (Beispiel: die Robert Bosch Stiftung GmbH) oder ein eingetragener Verein (Beispiel: Konrad Adenauer Stiftung).

Langfristige Perspektive: Stiftungen – mit Ausnahme von Verbrauchsstiftungen – sind für lange Zeiträume, womöglich für die Ewigkeit gegründet. Foto: Rike/pixelio
Die bekannteste Rechtsform ist heute sicherlich die der selbstständigen Stiftung, die von vielen als „klassische“ Stiftung gesehen wird. Diese Stiftungsform bietet Ihnen größtmöglichen Einfluss, denn Sie als Stifter entscheiden selbst über den Stiftungszweck und über die Vergabe von Fördermitteln.
Mit einer Stiftung legen Sie sich allerdings auch langfristig fest, denn in eine „klassische“ Stiftung bringen Sie das Vermögen unwiderruflich ein, Kapitalentnahmen oder eine Auflösung der Stiftung sind in der Regel nicht möglich. Ebenso ist der Stiftungszweck nach Errichtung der Stiftung nur in Ausnahmefällen veränderbar, denn der in der Stiftungssatzung festgehaltene Stifterwillen dient den Stiftungsorganen als wichtigster Handlungsmaßstab.
Stiftung gründen: Achtung bei der Wahl des Stiftungszwecks
So verteilt eine im Jahr 1762 gegründete Hamburger Stiftung zum Beispiel noch heute in der Vorweihnachtszeit zwölf Unterwäschegarnituren (ursprünglich Unterkleider) mittlerer Art und Güte an bedürftige alte Damen. Der Zweck des „Johanna Margaretha Eding Testaments“ lautet wörtlich: „Hilfe für Menschen, denen das letzte Hemd fehlt, solange die Sonne scheint und der Wind weht.“ Der Versuch, den Zweck der Stiftung an die heutige Zeit anzupassen, scheiterte bisher an der Stiftungsaufsicht, die sicherstellt, dass der Willen der Stifterin bis heute genau umgesetzt wird.
Die meisten Stiftungen in Deutschland sind klein: Die weitaus überwiegende Zahl der Stiftungen hat ein Vermögen von maximal 300.000 Euro. Da lediglich die Kapitalerträge, also die Zinsen, für die Stiftungsarbeit genutzt werden dürfen, sind die durch Stiftungen ausgeschütteten Summen in der Regel also klein: Von einem Vermögen von 500.000 Euro bleiben bei einer Verzinsung von 4,5 Prozent, abzüglich 1,5 Prozent Inflation, reell also ca. 15.000 Euro pro Jahr für die laufende Tätigkeit. In der Praxis begegnen wir immer wieder Stiftern, denen, wenn sie eine Stiftung gründen, nicht klar ist, dass das einmal eingezahlte Kapital nicht mehr angetastet werden kann – und die genau dieses nach einigen Jahren „Stiftungserfahrung“ gerne zur Umsetzung größerer Projekte zur Verfügung hätten. Eine Alternative wäre hier die Gründung einer Stiftung mit einem geringen Kapitalstock, deren Projekte durch jährliche, über die Stiftung laufende Spenden finanziert werden.
Daneben stellt sich bei der auf Dauer angelegten selbstständigen Stiftung, wie bei jedem Unternehmen, die Frage der Nachfolge. Meist vertrauen Stifter darauf, dass die eigenen Kinder oder nahe Verwandte die Stiftungsarbeit in ihrem Sinne fortführen werden – zu selten setzen sie sich aber damit auseinander, ob auch nachfolgende Generationen die Stiftungsarbeit mit demselben Engagement wahrnehmen wie sie selbst.
Fragen Sie sich daher, bevor Sie eine Stiftung gründen: Sind Sie bereit, sich endgültig von Ihrem Vermögen oder einem Teil davon zu trennen? Können Sie sich vorstellen, auch in 20 oder 30 Jahren noch dieselben Ziele zu verfolgen wie heute? Ist es realistisch, dass Sie Ihre Ziele mit den Zinsen aus dem Stiftungskapital effektiv umsetzen können? Oder sind Sie sicher, dass Sie dauerhaft Spenden oder Zustiftungen für Ihren Zweck und Ihre Organisation akquirieren können?
Spenden können ein sinnvoller Einstieg sein
Gerade zu Beginn des gemeinnützigen Engagements ist es manchmal sinnvoller, über Spenden Erfahrungen zu sammeln und die Umsetzbarkeit der eigenen Vorstellungen an der Realität zu überprüfen. Im Gegensatz zu einer Stiftung oder Zustiftung kann eine Spende ohne „Umweg“ direkt für den von Ihnen beabsichtigten Zweck eingesetzt werden. Indem Sie Ihre Spende einer bestimmten Teilaufgabe innerhalb des Projekts widmen, können Sie auch als Spender maßgeblichen Einfluss auf die Verwendung des Geldes nehmen. Mit einer Spende bleiben Sie bezüglich der künftigen Ausgestaltung Ihres Engagements völlig flexibel und sparen den Aufwand, der damit verbunden ist, eine Stiftung zu gründen.
Wenn Sie jedoch wollen, dass Ihr Kapital langfristig für den von Ihnen bestimmten Zweck arbeitet, bieten, abhängig von der Ausgangssituation, auch Treuhandstiftungen oder Verbrauchsstiftungen sinnvolle Alternativen zur selbständigen Stiftung: Treuhandstiftungen können zum Beispiel schon mit wesentlich niedrigeren Kapitalbeträgen gegründet werden. Überführung in eine selbstständige Stiftung, Satzungsänderungen oder sogar Auflösung sind zudem jederzeit möglich. Daher eignen sie sich vor allem dann, wenn Sie als Stifter zunächst Erfahrungen sammeln wollen, das Gründungskapital für eine selbstständige Stiftung noch nicht ausreicht oder Sie den administrativen Aufwand einfach gering halten wollen.
Wenn die Erfüllung oder Erledigung Ihres Stiftungszwecks in absehbarer Zeit (zum Beispiel 20 bis 30 Jahre) realistisch erscheint, sollten Sie über eine Verbrauchsstiftung nachdenken, bei der Sie, meist nach einer Sperrfrist von ein paar Jahren, außer den Zinsen auch das Stiftungskapital nach und nach für die Arbeit einsetzen können. Damit können Sie Ihr Ziel unter Umständen effektiver und schneller erreichen. Der Zweck einer Verbrauchsstiftung ist daher oft konkreter formuliert (zum Beispiel die Restaurierung einer Kirche) als bei einer auf Dauer angelegten Stiftung, die allgemeinere Zwecke verfolgt. Die Anerkennung von Verbrauchsstiftungen variiert von Bundesland zu Bundesland stark; eine rechtliche Beratung ist daher im Vorfeld der Gründung unerlässlich.
Die gGmbH – eine Alternative
In der Praxis setzen immer mehr Unternehmer-Stifter ihre Ziele auch in einer gemeinnützigen GmbH um (die ebenfalls Steuerprivilegien genießt) oder nutzen neuere, sogenannte hybride Formen sozialer Investitionen. Diese Investitionen werfen neben der sozialen Rendite auch eine kleine finanzielle Rendite ab, so dass das Geld quasi mehrfach sozialen Zwecken zur Verfügung steht.
Egal welche Rechtsform Sie am Ende wählen – Sie werden dann am erfolgreichsten sein, wenn Sie neben finanziellen Mitteln auch Ihre unternehmerische Erfahrung, Kenntnisse und Kontakte einsetzen, die ebenfalls von hohem Wert sind. Denn letztlich ist eine Kombination aus Zeit, Know-how, Finanzen und Vertrauen (aus dem Englischen für: time, talent, treasure and trust) ausschlaggebend für nachhaltiges, aktives Engagement, das Ihnen Erfolg und Freude bringt!
Die Autoren: Felicitas von Peter und Gabriele Störmann
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