Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zusammen mit Ermittlern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Geschäftsräume der BWF-Stiftung in Berlin und Köln durchsucht. Der Stiftung werden gewerbsmäßiger Betrug sowie unerlaubte Bankgeschäfte vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zusammen mit Ermittlern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Geschäftsräume der BWF-Stiftung in Berlin und Köln durchsucht. Der Stiftung werden gewerbsmäßiger Betrug sowie unerlaubte Bankgeschäfte vorgeworfen.

Am 25. Februar 2015 haben Ermittler Geschäftsräume und Wohnungen der BWF-Stiftung in Berlin durchsucht. Polizeibeamte und Ermittler der Bafin stellten zirka vier Tonnen Metall sowie Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Ob es sich bei dem Metall um Gold oder nur um „Doubletten“ handelt und wie hoch der mögliche Feingehalt ist, versuchen die Ermittler derzeit herauszufinden. Vier Tonnen reines Gold hätten zur Zeit einen Marktwert von etwa 140 Mio. EUR. Das ist fast das Dreifache dessen, was die Stiftung bei Anlegern eingesammelt hat.

Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) hatte Gold „als gewinnbringende Alternative zu Fonds oder Sparbuch“ angepriesen und ein Geschäftsmodell beworben: „Der Kunde vereinbart eine Vertragslaufzeit von zwei, vier oder acht Jahren, und erhält dann einen garantierten Rückkaufpreis von 110, 130 beziehungsweise 180% seines Kaufpreises.“ Das Gold wollte BWF für die Kunden verwahren. Den Anlegern sollte das „Zuwachsraten zwischen 5 und 7,5% pro Jahr“ bringen.

Die Finanzaufsicht Bafin geht davon aus, dass rund 6.500 Anleger bei der BWF-Stiftung Gold im Wert von 48 Mio. EUR gekauft hat. Allerdings: Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag der Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen zehn Personen Ermittlungen eingeleitet.

Bereits im Dezember 2014 warnte die Stiftung Warentest vor dem Angebot. Jetzt hat Bafin der BWF-Stiftung das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Rückabwicklung der Geschäfte angeordnet.

(Stand 27.2.2015)

www.test.de

www.bwf-gold.de

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